Datennutzungsrichtlinien
Die Datenabgabe und Datenverwendung wird durch die gemeinsamen Richtlinien betreffend Eigentum, Weitergabe und Verwendung von Beobachtungsdaten der nationalen Datenzentren geregelt. Alle Datenbezüger verpflichten sich zur Einhaltung der Nutzungsbedingungen.
Ab 01.01.2025: Das Dokument wurde aktualisiert (siehe wichtigsten Änderungen unten) und mit drei Anhängen ergänzt:
Liste der für die Schweiz als sensibel eingestuften Arten, Stand 01-01-2025
Liste der Neobiota mit Weitergabe der Daten in hoher Auflösung, Stand 01-01-2025
Liste der Pflanzen-, Material- und Hygieneschädlinge, deren Melde- und Standortdaten als vertraulich eingestuft werden, Stand 01-01-2025
Die wichtigsten Änderungen
Freigabe der Schweizer Daten neu auf dem 5x5km-Raster
Die Deontologie 2025 unterscheidet nicht mehr zwischen nationaler und internationaler Öffentlichkeit: Schweizer Daten zirkulieren auf dem 5x5km-Raster, mit Ausnahme der sensiblen Arten.
Keine pauschale Freigabe hochaufgelöster Daten zu Neobiota
Daten zu Neobiota werden nicht pauschal in hoher Auflösung und Detaillierung freigegeben. Der Entscheid zu einer allfälligen Freigabe geographisch hochaufgelöster Angaben für Neobiota obliegt dem zuständigen Datenzentrum und erfolgt artspezifisch. Entsprechend gehandhabte Arten werden gelistet.
Sensible Arten als Liste vorliegend
Der Umgang mit sensiblen Arten und Daten wird näher erläutert. Die Arten sind mehreren Sensitivitätsstufen zugewiesen (Chapman AD. 2020. Current Best Practices for Generalizing Sensitive Species Occurrence Data https://doi.org/10.15468/doc-5jp4-5g10). Neu stehen zwei Listen zur Verfügung («Liste der für die Schweiz als sensibel eingestuften Arten», «Liste der Pflanzen-, Material- und Hygieneschädlinge, deren Melde- und Standortdaten als vertraulich eingestuft werden»).
Die Deontologie 2025 unterscheidet nicht mehr zwischen nationaler und internationaler Öffentlichkeit: Schweizer Daten zirkulieren auf dem 5x5km-Raster, mit Ausnahme der sensiblen Arten.
Keine pauschale Freigabe hochaufgelöster Daten zu Neobiota
Daten zu Neobiota werden nicht pauschal in hoher Auflösung und Detaillierung freigegeben. Der Entscheid zu einer allfälligen Freigabe geographisch hochaufgelöster Angaben für Neobiota obliegt dem zuständigen Datenzentrum und erfolgt artspezifisch. Entsprechend gehandhabte Arten werden gelistet.
Sensible Arten als Liste vorliegend
Der Umgang mit sensiblen Arten und Daten wird näher erläutert. Die Arten sind mehreren Sensitivitätsstufen zugewiesen (Chapman AD. 2020. Current Best Practices for Generalizing Sensitive Species Occurrence Data https://doi.org/10.15468/doc-5jp4-5g10). Neu stehen zwei Listen zur Verfügung («Liste der für die Schweiz als sensibel eingestuften Arten», «Liste der Pflanzen-, Material- und Hygieneschädlinge, deren Melde- und Standortdaten als vertraulich eingestuft werden»).
Textüberarbeitung
Der Text wurde überarbeitet und nimmt Bezug auf die wichtigsten Bezugskanäle (zwischenstaatlicher Austausch von Biodiversitätsdaten über die Open Access Infrastruktur GBIF; Zugriff auf Daten für Bund, Kantone und Administrationen der Schutzgebiete über die Expertenapplikation VDC der WSL; Datenanfragen). Das Dokument wurde um ein Glossar der wichtigsten Fachbegriffe erweitert.
Der Text wurde überarbeitet und nimmt Bezug auf die wichtigsten Bezugskanäle (zwischenstaatlicher Austausch von Biodiversitätsdaten über die Open Access Infrastruktur GBIF; Zugriff auf Daten für Bund, Kantone und Administrationen der Schutzgebiete über die Expertenapplikation VDC der WSL; Datenanfragen). Das Dokument wurde um ein Glossar der wichtigsten Fachbegriffe erweitert.